WEG und Miethausverwaltung
Steffan - Hausverwaltung e. K.
Facility Management

Im Rahmen der Mietverwaltung erledigen wir für Sie folgende Aufgaben:  

Kaufmännische Verwaltung:

  • Erfassung der Objekt- und Mieterstammdaten
  • Kontaktaufnahme zu den notwendigen Versorgern, wie Gas- und Stromversorger, etc.
  • Prüfung vorhandener Dienstleistungsverträge und evtl. Abschluss neuer Verträge, die für eine ordnungsgemäße Objektbetreuung notwendig sind, wie
    • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
    • Hausreinigung
    • Winterdienst
    • Pflege der Außenanlagen
    • Müll- und Papierentsorgung
    • Dachrinnenreinigung
    • Schornsteinreinigung und Emissionsmessung
    • Wartung der Heizungsanlage
    • Wartung der RWA
  • Abrechnungsunternehmen für die Heizkostenabrechnung Einrichtung und Führung eines Hauskontos
  • Einrichtung und Verwaltung von Kautionskonten
  • Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplanes
  • Mietenbuchhaltung einschl. Mahnwesen
  • Bezahlung aller Lieferanten und Dienstleister
  • Buchung aller angefallenen Kosten
  • Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabenabrechnung
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen gegenüber Mieter
  • Anpassung der künftigen monatl. Nebenkostenvorauszahlungen
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus, Vorschläge zu deren Anpassung und Durchsetzung
  • Geltendmachung aller Ansprüche gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Führung der gesamten kaufmännischen Korrespondenz

Technische Verwaltung:

  • Zustandserfassung des Gebäudes (Dach, Fassade, Baukörper, Treppenhaus, Keller), der 
    haustechnischen Anlagen (Heizung, Wasser, ELT, Medien), sowie der Wohnungen
  • Regelmäßige technische Kontrollen, um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen 
  • Melden der Gesamtheizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen zur Heizkostenabrechnung
  • Erstellen von Ausschreibungen für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Einholen von Kostenvoranschlägen, Auswahl von technischen Lösungen, Auftragsvergabe einschl. Preisverhandlungen im Namen und auf Rechnung des Eigentümers.

    Für Auftragsvergaben gelten folgende Grenzen:
    1.
    Bei Gefahr im Verzuge oder zur Vermeidung von Regressansprüchen, ist der Verwalter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und Handwerker zu beauftragen, um Schaden abzuwenden. Kostengrenzen gibt es hierbei nicht,. Der Verwalter soll die Kosten allerdings so gering wie möglich halten.
    2.
    Aufträge bis voraussichtlich Euro 1.000,00 zzgl. MwSt. liegen im eigenen Ermessen der Verwaltung
    3.
    Aufträge über Euro 1.000,00 zzgl. MwSt. vergibt die Verwaltung im Einzelfall nach Absprache und Genehmigung durch den Eigentümer

  • Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen, Schlussrechnungen. Veranlassen der Bauverträge, Bauleitung und Bauüberwachung, Aufmaß, Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung von Wartungsfirmen, Hausmeister/Hauswarten, Grünanlagenpflege und Winterdiensten
  • Die Teilnahme an Abnahmen, die Geltendmachung von Gewährleistungen, Beweissicherungen und Schadensersatzansprüchen sind Zusatzleistungen
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
    • Veranlassen der Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute an
      der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter) 
    • den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfung mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Nothupen)
    • den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen)
    • den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Haus- und Tiefgarage) 
    • den kraftbetätigten Garagentoren
    • den Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc 
    • Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten
  • Die Wahrnehmung von Ortsterminen zu vorgenanntem Punkt ist eine Zusatzleistung
  • Zusatzleistungen werden, wie vor beschrieben und nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt